Im Gegensatz zu dem im Strafverfahren herrschenden Legalitätsprinzip, nachdem grundsätzlich jede strafbare Handlung zu verfolgen ist, liegt die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verwaltungsbehörde.

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sind die Polizei- und Ordnungsbehörden zu Bußgeldbehörden bestimmt worden.

Die Bearbeitung von der Anzeige bis hin zum Ausdruck des Bußgeldbescheids erfolgt heute meist mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung.

Gegen den Bußgeldbescheid kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet dann das zuständige Amtsgericht.

Wenn Ihnen also ein Bußgeldbescheid droht oder bereits zugestellt wurde, beauftragen Sie am besten sofort einen erfahrenen Rechtsanwalt.

Alexander Pabst hat die nötige Erfahrung im Bereich des Verkehrsrechts. Er kennt die Normen der Gerichtsverfahren aber auch technische Fehlerquellen und mögliche formale Fehler oder Irrtümer der Behörden, die Bescheide im besten Falle unwirksam werden lassen.

Und er beherrscht – Dank jahrelanger Erfahrung – die Kniffe und Tricks, mit denen im Optimalfall ein drohender Führerscheinentzug vermieden werden kann.

Bußgeldkatalog

Informationen zum aktuellen Bußgeldkatalog und einen Bußgeldrechner finden Sie auf der Seite www.bussgeldkatalog.org.