Verkehrsordnungswidrigkeiten stellen den überwiegenden Teil der Zuwiderhandlungen gegen die zahlreichen Vorschriften im Straßenverkehr dar. Zu den wichtigsten Rechtsfolgen der Begehung einer Ordnungswidrigkeit zählen die Verwarnung, die Geldbuße und das Fahrverbot. Zwar ist die Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister auch eine unmittelbare Rechtsfolge einer Verkehrsordnungswidrigkeit, jedoch stellt sie keine Sanktion dar.

Im untersten Bereich ist die mündliche  oder schriftliche Erteilung einer Verwarnung ohne oder mit Verwarnungsgeld. Eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld kann an Ort und Stelle erteilt werden und erfolgt in der Regel schriftlich.

Sie wird wirksam, wenn der Betroffene – nach Belehrung über sein Weigerungsrecht – mit der Verwarnung sowie gegebenenfalls dem Verwarnungsgeld einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entweder sofort oder binnen einer Frist von einer Woche zahlt.

Erklärt sich der Betroffene mit der Verwarnung nicht einverstanden, so wird das übliche Bußgeldverfahren eingeleitet.

Weitere Informationen entnehmen Sie gerne der aktuellen Bußgeldkatalogverordnung oder kontaktieren Sie mich zu konkreten Fragen im Einzelfall.