Die Einstufung eines Verkehrsverstoßes als Straftat oder als Ordnungswidrigkeit obliegt in erster Linie dem Gesetzgeber.

Besonders gefährliche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften, und solche, die eine Körperverletzung oder Tötung eines anderen zur Folge haben, sind gesetzlich als Straftaten einzuordnen und sind vor allem im Strafgesetzbuch (StGB) und nur vereinzelt in anderen Gesetzen – wie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) geregelt.

 

Folgende Vergehen können vom Gesetzgeber als Straftat eingeordnet werden:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahrerflucht
  • Trunkenheit oder Drogenmissbrauch im Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs durch Rauschzustand
  • Gefährdung des Straßenverkehrs infolge geistiger oder körperlicher Mängel wie z.B. Übermüdung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten wie z.B blindes oder agrressives Überholen
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wie z.B. das Werfen von Steinen von einer Brücke o.ä.
  • Autodiebstahl oder das unbefugte Benutzen eines Fahrzeuges
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Fahren ohne Versicherungsschutz
  • Beleidigungen wie z.B. der berühmte ‚Stinkefinger’
  • Nötigung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Unterlassene Hilfeleistung

 

Wie bei allgemeinen Straftaten auch, kommt auch bei Verkehrsstraftaten zumeist die Verhängung einer Geldstrafe in Betracht. Die Bemessung der Geldstrafe erfolgt im sogenannten Tagessatzsystem. Die Anzahl der Tagessätze bemisst sich nach der Bewertung der Schwere eines Vergehens, während die Höhe der Tagessätze entsprechend der wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters bemessen wird.

In besonders schwerwiegenden Fällen, kann das Gericht aber auch die Verhängung einer Freiheitsstrafe anordnen, die – je nach Umfang – zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Neben Geld- und Freiheitsstrafen kommen im Verkehrsstrafrecht zusätzlich jedoch sogenannte Nebenstrafen und Maßregeln wie z ein 1-3 monatiges Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis von mindestens 6 Monaten hinzu.

Sollte gegen Sie ein der strafrechtlicher Vorwurf im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall oder einem Verstoß gegen die Verkehrsordnung erhoben werden, wenden Sie sich umgehend an einen geeigneten Rechtsanwalt. Die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen hat nicht nur weitreichende Konsequenzen hinsichtlich eines eventuell zu erwartenden Strafmaßes, sondern auch Auswirkungen auf eventuelle Fragen der Haftung aus einem Verkehrsunfall sowie versicherungsrechtliche Folgen. Des Weiteren gilt es, verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Führerschein zu klären. Denn nicht selten entscheidet sich der Ausgang eines Verfahrens bereits mit den ersten Schritten.

Schenken Sie deshalb einem erfahrenen Rechtsanwalt Ihr Vertrauen, um anfängliche Fehler und daraus resultierende Nachteile zu vermeiden!