Das Verkehrsrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Aufgrund der Verschiedenheit der zu regelnden Anforderungen kann es nur schwerlich in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk erfasst werden.

Eine mögliche Einteilung stellt die Unterscheidung in Vorschriften des öffentlichen Rechts und in Vorschriften des Privatrechts dar.

Zum öffentlichen Verkehrsrecht zählen das Verkehrsverwaltungsrecht (zum Beispiel Erteilung und Entzug einer Fahrerlaubnis) sowie das Verkehrsstraf– und bußgeldrecht.

Das private Verkehrsrecht lässt sich unterteilen in Verkehrsvertragsrecht und Verkehrshaftungsrecht (wie zum Beispiel in Schadenersatzfällen).

All diese Bereiche sind jedoch sehr eng miteinander verknüpft und die Bearbeitung verkehrsrechtlicher Mandate erfordert ein hohes Maß an Erfahrung und Routine im Umgang mit den zuständigen Behörden und Instanzen, sowie umfangreiche Kenntnis der tangierten Rechtsbereiche und Rechtsvorschriften.

Vertrauen Sie in allen Angelegenheiten des Verkehrsrechts unbedingt auf die jahrelange Erfahrung von Rechtsanwalt Alexander Pabst. Er leitet Sie durch die Flut an Vorschriften, Formularen und Paragraphen, die Sie infolge eines Unfalls zu bearbeiten und zu beachten haben.