Die Auswahl einer geeigneten Kanzlei ist mit weitreichenden Konsequenzen für Mandanten verbunden. Sowohl umfassendes und fundiertes juristisches Wissen, als auch eine eingehende persönliche Beratung können und sollten Sie von Ihrem Anwalt erwarten. Vor allem aber ist es wichtig, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt stimmt. Ist das nicht der Fall, wird sich kaum eine in Ihrem Sinne fruchtbare Zusammenarbeit ergeben.
Bei schwerwiegenden juristischen Problemen empfehle ich deshalb, die Möglichkeit einer Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, sich ein besseres Bild von Ihrem Gegenüber zu machen.
Ich (Rechtsanwalt Alexander Pabst) vertrete vorwiegend kleinere Unternehmen und Privatpersonen. Insbesondere deshalb lege ich großen Wert auf das persönliche Verhältnis zu meinen Mandanten und berate diese problemorientiert und kompetent.
Im Nachfolgenden finden Sie nützliche Tipps und Informationen.

Erstberatung
Lohnt sich eine Erstberatung und wenn ja, warum?
Auf jeden Fall, denn viele Menschen tun sich zunächst schwer, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Brauche ich überhaupt einen Anwalt? Ist dieser Anwalt auch der richtige für mich? Kennt er sich aus und kann ich ihm vertrauen? Und ganz entscheidend: was für Kosten kommen auf mich zu und wer trägt diese Kosten?
All diese Fragen spielen eine entscheidende Rolle und sind oftmals Grund für zu langes Zögern.
Im Rahmen einer Erstberatung berate ich Sie auch ohne dass Sie vorher eine Vergütungsvereinbarung unterzeichnen müssen. Für Verbraucher sind die Kosten für eine Erstberatung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf maximal € 190,00 und für eine weitergehende Beratung auf maximal € 250,00 festgesetzt, zuzüglich der gesetzlichen MwSt. und Auslagen. Die Auslagenpauschale im Rahmen einer Erstberatung liegt bei maximal € 20,00.
Bei einer Erstberatung haben Sie die Möglichkeit sich ein besseres Bild von Ihrem Gegenüber zu machen und sich über Möglichkeiten und Risiken zu informieren. Ich werde Ihnen eine Einschätzung zu dem jeweiligen Sachverhalt und den notwendigen Schritten geben.
Nicht in einer Erstberatung enthalten sind gebührenpflichtige Tätigkeiten des Anwalts, wie zum Beispiel die Kontaktaufnahme mit der Gegenseite in mündlicher oder schriftlicher Form.
Gebühren
Der Rechtsanwalt, der in Strafsachen tätig wird, kann seine Gebühren innerhalb eines gesetzlich bestimmten Rahmens festsetzen (Betragsrahmengebühren).
Diese Gebühren gelten:
- bei der Verteidigung des Angeklagten,
- bei der Vertretung der Nebenklage oder eines Zeugen, eines Sachverständigen oder Verletzten
- bei einer Privatklage
Spezialisten im Strafrecht arbeiten häufig mit Honorarvereinbarungen. Für diese gelten die hier errechneten Gebühren nicht. Die Kosten des Anwalts werden jedoch nur in der gesetzlichen Höhe erstattet.
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Umfang der Verurteilung und betragen in erster Instanz
- 120,00 € bei Verurteilungen bis 6 Monaten / 180 Tagessätzen
- 240,00 € bei Verurteilungen bis 1 Jahr oder mehr als 180 Tagessätzen
- 360,00 € bei Verurteilungen bis zu 2 Jahren
- 480,00 € bei Verurteilungen bis zu 4 Jahren
- 600,00 € bei Verurteilungen bis zu 10 Jahren
- 900,00 € bei Verurteilungen über 10 Jahren
- 60,00 € bei Verhängung von Maßregeln zur Besserung und Sicherung (Führerscheinentzug)
Alle Kosten verstehen sich zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale gem. RVG VV 7002.
Bußgeldkatalog
Die Höhe der Bußgelder bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist in dem sogenannten Bußgeldkatalog (externer Link) festgelegt. Informationen zu Verstößen im Straßenverkehr und deren juristische Folgen finden Sie unter unter Verkehrsrecht.