Nur 2,5 Jahre Haft! Mildes Urteil, obwohl sie ihr Kind verhungern ließ.

Sie ließen ihr Baby verhungern und verdursten. Doch Nadine K. (20) und Ronny B. (21) trafen vor dem Landgericht auf eine verständnisvolle Richterin.

Die Staatsanwaltschaft forderte sieben Jahre Haft für beide wegen gemeinschaftlichen Totschlags durch Unterlassen.

Die Vorsitzende ließ sie mit milden Strafen davonkommen: Sie verurteilte die Mutter wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe. Ihren Freund wegen fahrlässiger Tötung gar nur zu einem Jahr auf Bewährung.

 

„Wir hatten hier ein sehr trauriges Geschehen zu verhandeln“, begann Richterin Susanne Pfefferkorn ihre Begründung.

„Den Tod eines Neugeborenen. Nicht durch Gewalt, sondern durch Vorenthaltens ärztlicher Hilfe.“

Die Junge Frau hatte das Kind in ihrer Hellersdorfer Wohnung entbunden. Der kleine Max kam viel zu früh, war schwach, zeigte keinen Saugreflex. Der 21-Jährige habe mit ihm zum Arzt gewollt. Doch Nadine K. hatte Angst, dass man ihr den Kleinen wegnimmt, wie ihre beiden anderen Kinder zuvor.

 

Alle Versuche, den Winzling zu päppeln, misslangen. Am dritten Tag war er tot. Die Angeklagte hätte mit der Erfahrung einer Mutter die Lebensgefahr erkennen und ärztliche Hilfe suchen müssen.

Die Richterin: „Sie handelte mit bedingtem Vorsatz durch Unterlassen.“

Ist das milde Urteil gerecht?

Rainer Wendt (56), Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft: „Angesichts des Verlustes eines Menschenlebens ist das Urteil unfassbar milde. Manchmal ist der Rechtsstaat nur schwer zu ertragen.

Quelle: www.bild.de/regional/berlin/urteil/ist-viel-zu-niedrig-32938848.bild.html