Nebenklagevertretung von Büsra A. nach Messerattacke durch Ex-Freund

Alexander Pabst übernahm die Nebenklagevertretung von Büsra A. in dem Prozeß gegen Ibrahim C. wegen schwerer Körperverletzung.

Büsra (17) Mein Ex hat mir den Bauch aufgeschlitzt!

Aber der Staatsanwalt lässt ihn frei rumlaufen und verhört ihn nicht mal

17.05.2011 — 23:55 Uhr

Von M. LUKASCHEWITSCH

Berlin – Mit blassem Gesicht liegt Büsra (17) im Krankenhaus-Bett. Große Pflaster verdecken ihren Wunden am Bauch. Fast wäre das Mädchen gestorben: Ihr Ex-Freund Ibrahim C. (19) rammte ihr ein Messer in den Bauch, Ärzte retteten Büsra in einer fünfstündigen Not-OP das Leben.

Doch der Messerstecher läuft frei herum. Er wurde nicht einmal verhört! BILD DOKUMENTIERT EINEN UNGLAUBLICHEN JUSTIZ-SKANDAL.

Es passierte am 6. Mai um 1 Uhr morgens: Büsra hatte gerade in ihren Geburtstag reingefeiert. „Plötzlich stand Ibrahim vor mir. Er schrie mich an. Welche Männer ich treffe, fragte er.“

Dann zog er ein Messer, rammte es ihr in den Bauch. Ihre Bauchspeicheldrüse wurde schwer verletzt.

„Die Ärzte sagten zu mir: einen Zentimeter weiter und ich wäre tot gewesen.“

Doch Justiz und Polizei sehen bislang keinen Handlungsbedarf. Der Täter, von dem sich Büsra nach einem halben Jahr Beziehung getrennt hatte, ist bis heute weder festgenommen noch vernommen worden!

Dabei hatten die Ärzte nach der Tat die Polizei informiert. Die Beamten wollten einen Haftbefehl beantragen, die Wohnung durchsuchen, Spuren und die Tatwaffe sichern. Beides soll von der Staatsanwaltschaft nach BILD-Informationen abgelehnt worden sein.

Hintergrund: Der Staatsanwalt sah keinen Tötungsvorsatz in dem Messerstich. Begründung: Der Täter habe „nur einmal“ zugestochen.

Außerdem habe Ibrahim C. dem Mädchen zugerufen: „Das war nicht das letzte Mal, dass wir uns gesehen haben, ich komme wieder und dann bringe ich dich um.“

Für die Ermittler offenbar der Beweis, dass er sie genau in diesem Moment nicht töten wollte. Die Folge: Die Akte „Büsra“ ist bis heute nicht weiter bearbeitet worden! Das Opfer versteht die Welt nicht mehr, sie ist sicher: „Er wollte mich umbringen, das war ein Mordversuch!“

Ibrahim C. schrieb jetzt in aller Ruhe seine Abiturprüfungen, unbehelligt von Polizei und Justiz.

Büsras Rechtsanwalt Alexander Pabst (40) zu BILD: „Ein Skandal. Muss ein Mensch erst sterben, damit der Täter in Untersuchungshaft kommt?“

Justizsprecher Martin Steltner (51) zu BILD: „Ein Tötungsvorsatz ist geprüft und verneint worden. Trotzdem handelt es sich um eine schwerwiegende Straftat, die schnell und konsequent verfolgt wird.“

Und Polizeisprecher Thomas Goldack sagt: „Der Zeitpunkt der Beschuldigtenvernehmung richtet sich nach dem Stand der Ermittlungen…“

Quelle:
http://www.bild.de/regional/berlin/messer/mein-ex-hat-mir-den-bauch-aufgeschlitzt-17949354.bild.html#