Das Sexualstrafrecht umfasst die Strafnormen für Verhaltensweisen mit Sexualbezug, also für Handeln gegen die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen. Sexualstraftaten nehmen in den Medien sowie in der öffentlichen Wahrnehmung einen großen Raum ein. Nicht nur, aber auch aufgrund dessen, kommt es in keinem anderen Bereich des Strafrechts so schnell zu einer ‚verfrühten’ Rollenverteilungen von Opfer und Täter oder auch zu einer möglichen ‚Vorverurteilung’ –  denn alleine der Vorwurf einer Sexualstraftat wiegt derart schwer und ist geeignet, auch das Leben des Beschuldigten und seines Umfelds stark zu beeinflussen.

Sexualstrafverfahren sind in der Tat für alle Beteiligten besonders belastend. Die ohnehin physisch betroffenen Opfer werden im Verlauf eines Verfahrens zudem einem hohen psychischen Druck unterliegen, aber auch die Beschuldigten – ob zu Recht oder zu Unrecht –  werden durch ihr Umfeld großen Vorwürfen ausgesetzt sein.

Deshalb gilt es, bereits im polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren eine eingehende Würdigung des Gesamtsachverhaltes durch einen unvoreingenommenen Rechtsanwalt einholen zu lassen.

Ich  vertrete Beschuldigte vom staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren bis zum anschließenden Strafverfahren.

Als erfahrener Verteidiger auf diesem Gebiet werde ich  dem Beschuldigten zunächst  vorbehaltlos entgegentreten, mir  in Ruhe anhören, was dieser zu sagen hat, dessen Aussagen  bewerten, um zusammen mit dem Beschuldigten, aus dessen Informationen, und nach erhaltener Akteneinsicht, eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln. Konkret besteht meine Aufgabe darin, einem zu Unrecht Beschuldigten zu einem Freispruch zu verhelfen und dem zu Recht Beschuldigten ein faires, nach rechtsstaatlichen Prinzipien ablaufendes Verfahren zu ermöglichen.

Als Vertreter von Opfern trage ich  dafür Sorge, dass die Geschädigten im Verlauf des Verfahrens möglichst fair und behutsam behandelt werden. Insbesondere die Aufklärung über und eine detaillierte Vorbereitung auf ein bevorstehendes Verfahren können nachhaltig dazu beitragen.

Da in Sexualstrafverfahren in der Regel mit einer ‚Aussage gegen Aussage’- Konstellation zu rechnen ist, werden intimste Details der Beteiligten öffentlich gemacht. Deshalb ist ein unbedingtes Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt nötig.

Aufgrund meiner weitreichenden Erfahrungen können Sie mir  vorbehaltlos vertrauen.