Zu den typischen Vermögensdelikten zählen im Strafrecht unter anderem Untreue, Betrug, Internet-Betrügerei, Computerbetrug, Diebstahl, Raub, Erpressung, Hehlerei oder Unterschlagung.

Die jeweiligen Strafrahmen sehen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren vor. In besonders schweren Fällen sieht das Strafrecht auch höhere Strafen bis in den zweistelligen Bereich vor. Konkrete Straferwartungen sind stark Einzelfall abhängig. Alle genannten Straftatbestände schützen im Einzelnen das Eigentum beziehungsweise das Vermögen eines anderen.

Da es sich bei Vermögensdelikten in der Regel um komplexe Sachverhalte handelt und diese nicht selten mit hohen Strafen bedroht sind, sollten Sie sich an einen Strafverteidiger wenden, der sich mit der Verteidigung in Fällen dieser Tatvorwürfe auskennt.

Alexander Pabst als Fachanwalt für Strafrecht erfüllt diese Voraussetzung und vertritt Sie gerne.