Wirtschaftliches Handeln ist mitunter risikoreich. Nicht alleine das unternehmerische Risiko muss im Auge behalten werden. Unwissenheit, Versäumnisse von Pflichten oder bewusster Verstoß gegen Vorschriften können sehr schnell auch strafrechtlichen Konsequenzen mit sich bringen. Der Besuch von Steuerbehörden oder der Staatsanwaltschaft in Unternehmen ist darum längst keine Seltenheit mehr.

Sollte in Ihrem Unternehmen ein solcher Fall bereits eingetreten sein, gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und schnellst möglich einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Bei einer anstehenden Durchsuchung lassen Sie sich unbedingt den Durchsuchungsbeschluss zeigen, und ziehen Sie eine neutrale Person bei, die bei der Durchsuchung ebenfalls anwesend ist. Falls Ihre Hardware beschlagnahmt wird, gilt es zunächst zu prüfen, ob durch mildere Maßnahmen eine Beschlagnahme verhindert werden kann, so dass Ihr Geschäftsbetrieb nicht beeinträchtigt wird.

Jeder wirtschaftlich Handelnde sollte sich darüber bewusst sein, dass die fortschreitende Normierung des Wirtschaftslebens, in Form von Strafvorschriften und Ordnungswidrigkeiten, das Risiko strafrechtlich relevanten Handelns stetig ansteigen lässt. Diese Tendenz wird gestützt durch die schon längere Zeit zurückliegende Einrichtung von spezialisierten Wirtschaftsabteilungen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Landeskriminalämtern. Jüngste Entwicklungen gehen zudem dahin, die strafrechtliche Haftung für Unternehmen auszuweiten und strafrechtliche Regelungen über nationale Grenzen hinaus zu verankern. Damit einher geht die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Ermittlungsbehörden in Europa und über die Grenzen Europas hinaus.

Innerhalb des Wirtschaftsstrafrechts haben sich diverse Einzel-Fachgebiete herausgebildet, in denen ich   als Fachanwalt für Strafrecht mit hohen Spezialisierungsgrad tätig bin. Meine anwaltliche Tätigkeit auf diesen und weiteren Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts umfasst

  • die sogenannte Erstberatung, d.h. die Beratung von Einzelpersonen und Unternehmen im Vorfeld wirtschaftlicher Entscheidungen mit dem Ziel der Vermeidung strafrechtlicher Risiken
  • die Verteidigung und Beratung von einzelnen Personen in allen Verfahrensstadien des Strafverfahrens wie polizeilichem Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Verteidigung in Hauptverhandlung und Revision
  • Beratung von Unternehmen in gegen sie oder ihre Mitarbeiter gerichteten Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren in allen Stadien des Verfahrens

Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren und Fragestellungen weisen vielfach enge Verschränkungen mit Spezialgebieten des Wirtschafts-, Zivil- und öffentlichen Rechts auf und erfordern zusätzlich Fachkompetenz in Betriebswirtschaftslehre und anderen wirtschaftlichen Spezialdisziplinen.

Deshalb lege ich  bei meiner anwaltlichen Beratung und Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen großen Wert auf das Hinzuziehen von externen Sachverstandes. Zur Gewährleistung einer hohen fachlichen Qualität arbeite ich  mit sachkundigen Kollegen zusammen. Da Wirtschaftsstrafverfahren vielfach von einer breiten öffentlichen Aufmerksamkeit begleitet werden, erstreckt sich die Begleitung seiner Mandate auch auf die Beratung zu Fragen des Umgangs mit der Presse.