Das Verkehrsstrafrecht einschließlich des Rechts der Verkehrsordnungswidrigkeiten dient in erster Linie der Verkehrssicherheit.

Zwar können mit technischen und straßenbaulichen Maßnahmen Unfallrisiken abgebaut werden, aber bei der Unfallprävention kommt auch der Ahndung rechtswidrigen Verhaltens eine herausragende Rolle zu.

Sollte gegen Sie in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall ein Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden sein, kontaktieren Sie unverzüglich einen versierten Rechtsanwalt, der als Fachanwalt für Strafrecht über umfangreiche Kenntnisse des Straf- und des Strafprozessrechts verfügt und ebenso sachkundig in Fragen des Verkehrsrechts ist.

Ohne vorherige Rücksprache mit mir  sollten Sie keinerlei Angaben gegenüber der Polizei abgeben, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Dazu sind Sie auch nicht verpflichtet!

Kontaktieren Sie mich  am besten persönlich oder informieren sich zusätzlich auf dieser Webseite zum Thema  Verkehrsrecht .